Mit der Funktion als Träger von Kindertageseinrichtungen geht hohe Verantwortung einher. Der Schutz und die Wahrung der Menschenrechte sowie ein faires Miteinander in unserem Arbeitsalltag, aber auch im Rahmen der Betreuung in unseren Einrichtungen sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir sind überzeugt davon, dass gegenseitiger Respekt und arbeitsrechtlich hochwertige Bedingungen zu einem besseren Arbeitsklima sowie einer hohen Betreuungsqualität führen.
Wir bekennen uns ausdrücklich zu international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards wie den Arbeitsrechten der International Labor Organisation. Hiervon abgeleitet handeln wir nach den zehn Prinzipien des UN Global Compact zur Wahrung der Menschenrechte, Schaffung fairer Arbeitsbedingungen, Verhinderung von Kinderarbeit, zum Schutz der Umwelt und gegen Korruption.
Die Prinzipien des UN Global Compact finden Sie hier:
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Eine Grundlage der Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist die UN-Kinderrechtskonvention. Mit ihren vier Grundprinzipien (Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, Recht auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls, Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung, Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung der Meinung des Kindes in allen es betreffenden Angelegenheiten) erkennt sie Kinder als Träger eigener Rechte an und bedingt, dass Kinder in allen Lebensbereichen altersgemäß angehört und beteiligt werden müssen.