Zum Inhalt springen

Schwerbehindertenvertretung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein Name ist Ilona Rocker. Am 11.11.2022 wurde ich erneut für die nächsten 4 Jahre als Schwerbehindertenvertretung (auch Vertrauensperson genannt) für die Katholische KiTa gGmbH Saarland im Bereich der Kindertageseinrichtungen im Amt bestätigt. Für dieses entgegengebrachte Vertrauen möchte ich mich herzlich bedanken. Ich selbst gehöre mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 zu den schwerbehinderten Mitarbeiter*innen.

Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle Mitarbeiter*innen im Bereich Kindertageseinrichtungen ab einem GdB von 50 und Gleichgestellte. Natürlich können mich trotzdem alle anderen Mitarbeiter*innen mit einem geringeren Grad der Behinderung und auch Mitarbeiter*innen, die noch keinen GdB beantragt haben, aber bedingt durch ihren Gesundheitszustand dies ggf. beantragen könnten, um Unterstützung oder zu Gesprächen jederzeit kontaktieren.

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben garantiert die Schwerbehindertenvertretung absolute Vertraulichkeit gemäß §179 Abs. 7 Sozialgesetzbuch IX Schweigepflicht.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie mich telefonisch, per Mail oder per Post erreichen. Sprechen Sie mich an!

Ilona Rocker Ilona Rocker

Ilona Rocker

Schwerbehindertenvertretung
Hüttenwerkstr. 1c
66763 Dillingen

  • alle pädagogischen Mitarbeiter*innen, Standortleitungen, Kita-Helfer*innen, Hauswirtschaftskräfte, Reinigungskräfte, Hausmeister*innen, Anlagenpfleger*innen und Verwaltungsangestellte mit gesundheitlichen Einschränkungen       
  • schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50
  • gleichgestellte Mitarbeiter*innen mit einem Bescheid über einen GdB von 30 bis 40 und Anerkennung durch die Agentur für Arbeit

  • Anträgen auf Feststellung einer Behinderung oder einer Schwerbehinderung
  • Anträgen auf Gleichstellung
  • Anträgen auf eine Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB)
  • Widerspruch gegen den Bescheid
  • Beantragung von persönlichen und technischen Hilfen
  • Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes
  • Antrag auf Rehabilitation

  • Versorgungsamt
  • Integrationsfachdienst / Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit
  • Deutsche Rentenversicherung
  • allen gesetzlichen Krankenkassen       
  • Mitarbeitervertretung
  • Dienstgeber

  • BEM- Gesprächen
  • Mitarbeitergesprächen / Konfliktgesprächen
  • Vorgesprächen
  • bei Sorgen und Nöten
  • bei Beschwerden und Anregungen
  • Gewährung von Zusatzurlaub (nur bei GdB ab 50)
  • Teilzeitarbeit (falls behinderungsbedingt notwendig)
  • Änderung von Arbeitsanforderungen und Arbeitsabläufen
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitszeitregelung
  • Versetzung, Umsetzung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Versetzungen und Umsetzungen
  • Vorstellungsgesprächen
  • Einstellung von schwebehinderten Menschen
  • Kündigungsverfahren nach SGB IX
  • Problemen bei dienstlichen Beurteilungen schwerbehinderter Mitarbeiter*innen
  • Hilfe und Leistungen für schwerbehinderte Mitarbeiter*innen
  • Präventive Maßnahmen
  • Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Eingliederung schwerbehinderter Menschen fördern
  • Interessen schwerbehinderter Menschen vertreten
  • Durchführung einer Mitarbeiterversammlung für die schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter*innen
  • Einflussnahme auf die Tagesordnung der Mitarbeitervertretung (MAV)
  • Teilnahmerecht an allen Sitzungen der MAV
  • Verhandlungen über die Inklusionsvereinbarung
  • Einfordern von Präventionsmaßnahmen und Beteiligung beim BEM