Für Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt seit dem 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag im November 2019 beschlossen. Damit will die Bundesregierung die Impfquote erhöhen und mittelfristig eine Eliminierung der Masern in Deutschland erreichen.
Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sieht vor, dass Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in die Kindertageseinrichtung oder Schule nachweisen müssen, dass das Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist. Auch die Beschäftigten aus diesen Einrichtungen, die nach 1970 geboren sind, müssen geimpft sein oder ihre Immunität nachweisen.
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