- Kinder in der Familie ab dem zweiten Kind in der Reihenfolge der Geburten und ihrem Wohnsitz im Saarland. Es spielt keine Rolle, ob die Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder keine Einrichtung besuchen.
- Das älteste Kind zählt als erstes Kind, die weitere Rangfolge erfolgt immer zum nächst jüngeren Kind.
Durch das Saarländische Gute-Kita-Gesetz werden Eltern seit August 2019 bei den Elternbeiträgen finanziell entlastet.
Die Elternbeiträge sind an die Personalkosten der Kindertageseinrichtungen gekoppelt und durften bis zum Sommer 2019 25 Prozent nicht überschreiten.
Um eine größere Bildungsgerechtigkeit zu erreichen und die Teilhabe zu verbessern, beschloss die saarländische Landesregierung, Haushaltsmittel sowie die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes in die Absenkung der Elternbeiträge zu investieren.
Somit werden die Elternbeiträge seit dem 1. August 2019 stufenweise reduziert bis sie letztlich im Jahr 2027 gänzlich entfallen.
Die Halbierung des Finanzierungsanteils der Eltern und dadurch eine deutliche Absenkung des Elternbeitrags sind somit gesetzlich verankert.
Sollten Sie Fragen zum Thema Elternbeitrag haben, schreiben Sie uns unter Elternbeitraege@kita-saar.de