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Eine Kindergruppe turnt in einem Raum, eine Erzieherin steht dabei und beobachtet die Situation

Reduzierung der Elternbeiträge seit August 2019

Durch das Saarländische Gute-Kita-Gesetz werden Eltern seit August 2019 bei den Elternbeiträgen finanziell entlastet.

Die Elternbeiträge sind an die Personalkosten der Kindertageseinrichtungen gekoppelt und durften bis zum Sommer 2019 25 Prozent nicht überschreiten.

Um eine größere Bildungsgerechtigkeit zu erreichen und die Teilhabe zu verbessern, beschloss die saarländische Landesregierung, Haushaltsmittel sowie die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes in die Absenkung der Elternbeiträge zu investieren.

Somit werden die Elternbeiträge seit dem 1. August 2019 stufenweise reduziert bis sie letztlich im Jahr 2027 gänzlich entfallen.

Die Halbierung des Finanzierungsanteils der Eltern und dadurch eine deutliche Absenkung des Elternbeitrags sind somit gesetzlich verankert.

Sollten Sie Fragen zum Thema Elternbeitrag haben, schreiben Sie uns unter Elternbeitraege@kita-saar.de 

  • Kinder in der Familie ab dem zweiten Kind in der Reihenfolge der Geburten und ihrem Wohnsitz im Saarland. Es spielt keine Rolle, ob die Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder keine Einrichtung besuchen.
  • Das älteste Kind zählt als erstes Kind, die weitere Rangfolge erfolgt immer zum nächst jüngeren Kind.

  • Der Träger legt die Personalkosten mit dem jeweiligen Prozentsatz (z.Z. 21 Prozent) auf die Eltern um.
  • Der Träger gewährt den Familien die Ermäßigung mit folgender Staffelung:
    1. Kind = 100 %
    2. Kind = 75 %
    3. Kind = 50 %
    4. Kind = 25 %
    ab dem 5. Kind erfolgt eine komplette Beitragsbefreiung
  • Grundlage ist der Beitrag, den die Eltern für das von ihnen gewählte Angebot zu zahlen haben.

  • Kinderkrippen
  • Kindergarten
  • Horte

Zur Gewährung der Geschwisterermäßigung muss eine Einverständniserklärung zur Datenübermittlung vorliegen sowie einer der folgenden Nachweise:

  • Kindergeldbescheid: der Rang in der Kinderfolge wird durch die hier aufgeführten Kinder mit Geburtsdatum ermittelt. Die Kindergeldbescheinigung kann bei Familienkasse Saarland/Rheinland-Pfalz angefordert werden (Tel.: 0800-4555530)
     
  • Kopie des Gehaltzettels auf dem die Kinder ersichtlich sind oder Bescheinigung der Bundeskindergeldkasse: gilt für Berufsgruppen, die das Kindergeld mit dem Gehalt ausgezahlt bekommen (z.B. Beamte wie Lehrer, Soldaten, Polizisten).

Die Eltern sind dazu verpflichtet, Änderungen im Kindergeldbezug dem Träger durch Vorlage eines neuen Bescheides unverzüglich anzuzeigen.

Die Einverständniserklärung zur Übermittlung der notwenigen Daten an das zuständige Kreisjugendamt muss dem Träger unterschrieben vorliegen und ist Voraussetzung zur Gewährung der Geschwisterermäßigung. 

Ohne Vorlage eines der Bescheide sowie der unterschriebenen Einverständniserklärung wird die Geschwisterermäßigung nicht gewährt!

  • Eine Familie hat 3 Kinder, das 1. Kind 17. Jahre, 2. Kind 8 Jahre, 3. Kind 5 Jahre im KiGa: der KiGa Beitrag verringert sich um 50 %.

  • Eine Familie hat 3 Kinder, das 1. Kind 10 Jahre, 2. Kind 5 Jahre im KiGa, 3. Kind 1 Jahr in der Krippe: der KiGa-Beitrag verringert sich um 25 %, der Krippenbeitrag um 50 %.

  • Eine Familie hat 5 Kinder, das 1. Kind 14 Jahre, 2. Kind 10 Jahre, 3. Kind 6 Jahre im KiGa, 4. Kind 4 Jahre im KiGa, 5. Kind 1 Jahr in der Krippe: der KiGa-Beitrag verringert sich für das 3. Kind um 50 %, für das 4. Kind um 75 %, für das 5. Kind ist kein Krippenbeitrag zu zahlen.

  • Der Wohnsitz des Kindes befindet sich außerhalb des Saarlandes (anderes Bundesland, Rheinland-Pfalz, Luxemburg, Frankreich oder sonstiges Ausland), unabhängig vom Arbeitsort der Eltern:

    Kein Anspruch auf Geschwisterermäßigung

 

  • Der Wohnsitz des Kindes befindet sich im Saarland und die Eltern / ein Elternteil arbeitet im Ausland und bezieht hier Kindergeld:

    Geschwisterermäßigung kann geltend gemacht werden, wenn der Kindergeldbezug und der Rang in der Kinderfolge durch Vorlage des jeweiligen nationalen Bescheids nachgewiesen werden kann.
Junge und Mädchen stehen Hand in Hand im Flur, auf dem Rücken hat jedes Kind einen Rucksack Junge und Mädchen stehen Hand in Hand im Flur, auf dem Rücken hat jedes Kind einen Rucksack

Regelung der Geschwisterermäßigung

Neben der stufenweisen Reduzierung der Elternbeiträge wurde auch die Geschwisterregelung überarbeitet.

Anbei finden Sie Informationen zum Geschwisterrabatt in Kindertageseinrichtung und dessen Gewährungsgrundlagen.
Alle Regelungen sind unter Vorbehalt getroffen, da sich die Kreisjugendämter und das Ministerium für Bildung und Kultur diesbezüglich noch im Abstimmungsprozess befinden.

Wenn Sie Fragen zur Geschwisterermäßigung haben, schreiben Sie uns unter Elternbeitraege@kita-saar.de